Leistungen

Messtechnik

Sämtliche Messgeräte können bei uns angemietet oder gekauft werden. Bei eichpflichtigen Geräten (Wärme- und Wasserzähler) empfehlen wir die Laufzeit der Mietverträge entsprechend der gesetzlichen Eichgültigkeit (6 Jahre) zu wählen. Bei nicht eichpflichtigen Geräten (elektronische Heizkostenverteiler und Rauchwarnmelder) empfehlen wir Vertragslaufzeiten, die sich an der eingebauten Batterielaufzeit (10 Jahre) orientieren. Selbstverständlich können Sie aber auch individuelle Vertragslaufzeiten mit uns vereinbaren!

Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Wir sind Ihr Partner für die Erstellung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Betriebkostenabrechnung.
Als kompetentes und erfahrenes Unternehmen kümmern wir uns für Sie auch gern um die Abrechnung der sonstigen Hausnebenkosten.

So funktioniert die Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Wir statten Ihre Liegenschaft mit Messgeräten aus und lesen diese zum Abrechnungsstichtag entweder per Fernablesung oder durch unsere Ableser ab.

Sie übermitteln uns einmal im Jahr Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erstellen wir auf Grundlage der Heizkostenverordnung (HKVO), für Sie eine verständlich und nachvollziebare Abrechnung.

Verbrauchserfassung

Fachgerechte Montagen und Ablesungen bis hin zur Überwachung der Eichzeiten und Austauschdienste runden unser Servicepaket ab.

Bei einer Ausstattung mit unserer ausgereiften Funk-Gateway-Technik ist eine persönliche Anwesenheit der Nutzer nicht mehr erforderlich. Auch ist dies die zukünftige und wirtschaftliche Voraussetzung, um der gesetzlichen Vorgabe unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden. Gerne bieten wir Ihnen diese Dienstleistung an!

Bei Interesse nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Rauchwarnmelder

In unserem Hauptgeschäftsgebiet Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Hamburg besteht gemäß Landesbauordnung für den Vermieter die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern. In der Regel ist der Vermieter auch für die einwandfreie Betriebsbereitschaft der Geräte zuständig. Hierfür ist eine jährliche Wartung vorgeschrieben. Wir bieten Ihnen den Kauf, die Anmietung sowie die fachgerechte Installation nach LBO, als auch die gesetzlich vorgeschriebene Jahreswartung nach DIN 14676 gerne an!

Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Legionellenbeprobung

Wir sorgen für eine regelmäßige Kontrolle der Qualität des Trinkwassers, wie es die Trinkwasserverordnung vorschreibt.
Legionellen, auch Stäbchenbakterien genannt,  stellen ein Gesundheitsrisiko dar.

Bei der Durchführung der Legionellenuntersuchungen halten wir uns an die aktuellen Vorgaben der Trinkwasserverordnung
unter Berücksichtigung des Arbeitsblattes W 551 des DVGW. Dies beinhaltet im Besonderen genaue Vorgaben im Falle von
notwendigen Nachuntersuchungen bei einem Legionellenbefall.
Wir beraten Sie umfangreich bei diesem Thema und stehen Ihnen zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Energieausweis

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht bei Verkauf oder Vermietung eines Objektes oder einer Wohnung die Pflicht, dem potenziellen Käufer bzw. Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen.

Lediglich denkmalgeschützte Gebäude bilden hier eine Ausnahme, denn diese Objekte benötigen keinen Energieausweis.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude darf ausgestellt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen
  • Wohngebäude bis zu 4 Wohnungen (Bj. 1978 oder später)
  • Wohngebäude bis zu 4 Wohnungen (Bj. 1977 oder früher - energetisch saniert nach der Wärmeschutzverordnung von 1977).

Die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises für Neubauten ist nicht zulässig.

Derzeit ist uns die Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude gem. der o.g. Bedingungen leider nicht möglich.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie jedoch gerne Kontakt mit uns aufnehmen.