Kiel

Was tun bei fehlenden oder defekten Geräten oder selbstverursachten Gerätebeschädigungen?

Defekte / Fehlende Geräte

Fehlende, defekte oder beschädigte Heizkostenverteiler
  1. Sofern Sie einen neuen Heizkörper bekommen (z.B. Handtuchhalter-Heizkörper im Bad) muss dieser umgehend mit einem Heizkostenverteiler ausgestattet werden.
  2. Sofern ein Heizkostenverteiler keine Displayanzeige mehr aufweist oder im Display „ERROR“ oder „OPEN“ angezeigt wird, muss der Heizkostenverteiler getauscht werden.
  3. Beim Hausputz oder Möbelrücken stoßen Sie gegen einen Heizkostenverteiler. 
    Sofern dieser dann eine Beschädigung oder eine Fehlermeldung im Display anzeigt oder aber das Gerät in Gänze von seiner Montageplatte gestoßen wurde, muss der Heizkostenverteiler getauscht werden. 
Defekte oder beschädigte Wasserzähler
  1. Sofern Sie feststellen, dass ein Wasserzähler keinen Fortlauf (z.B. bei Betätigung der Toilettenspülung) mehr aufweist, muss der Wasserzähler ersetzt werden. 
  2. Sofern sich ein Wasserzähler z.B. aufgrund innenliegender Nässe nicht mehr ablesen lässt, muss der Wasserzähler geprüft und ggf. ersetzt werden. 
  3. Sofern Sie selbst durch Außeneinwirkung eine Beschädigung am Wasserzähler vorgenommen haben, muss der Wasserzähler geprüft und ggf. ersetzt werden. 
Defekte oder beschädigte oder fehlende Rauchmelder

(siehe auch Rauchwarnmelderstörung)

  1. Sofern ein Rauchwarnmelder in Zeitabständen ein akustisches Störungssignal abgibt oder einen Fehlalarm auslöst, muss das Gerät geprüft und ggf. ersetzt werden.
  2. Sofern Sie einen Rauchwarnmelder, z.B. beim Reinigen (Abwischen), versehentlich von der Halteplatte gelöst und fallen lassen haben oder vorsätzlich (z.B. aufgrund eines Störungssignals) „zerstört“ haben, muss das Gerät ersetzt werden.
  3. Sofern Sie nach einer Wohnungsrenovierung oder -sanierung durch die Hausverwaltung oder den Eigentümer feststellen, dass keine Rauchwarnmelder mehr vorhanden sind, so informieren Sie bitte Ihren Vermieter! 
    Sofern Sie eine Raumnutzungsänderung durchführen (z.B. Wohnzimmer wird Schlafzimmer), müssen entprechende Räume mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden (falls nicht vorhanden).  
    Grundsätzlich gilt für Sie zur Orientierung, dass JEDER Schlafraum (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein muss. 
    Ist dies nicht der Fall, muss ein Gerät montiert werden.

Rauchwarnmelderstörung

ERSTE HILFE bei Rauchwarnmelderstörung / -fehlalarm

Ein Rauchwarnmelder kann aus verschiedensten Gründen ein akustisches Störungssignal abgeben oder auch einen Fehlalarm auslösen!

Hierzu zählen starke Verschmutzungen (Farbe/Nikotin), Küchendämpfe bei der Essenszubereitung, Wasserdampf aus dem Bad, große Spannungsschwankungen in der Batterie beim Lüften im Winter, etc.. Auch nachtaktive Kleinstinsekten suchen gelegentlich die Geräte auf und dringen ein. Dies kann zur Irritation / Fehlinterpretation des Lasers oder der Fotozellen führen und dann einen Fehlalarm auslösen! Um das Gerät vorläufig stumm zu schalten, drücken Sie bitte (je nach Gerätetyp) auf einen vorhandenen „Knopf“ oder aber zentral in die Mitte des Rauchwarnmelders.

Die folgenden Bilder zeigen unsere bislang verbauten Rauchwarnmelder-Modelle und beschreiben, wie sich die Geräte demontieren und deaktivieren lassen. Bitte schlagen Sie bei einem Störungssignal oder Fehlalarm das Gerät nicht von der Decke und tränken es anschließend in einem gefüllten Wassereimer! Bleiben Sie ruhig und folgen Sie der Bildbeschreibung. Anschließend informieren Sie uns über das Kontaktformular.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinen Rauchwarnmelder-Notdienst anbieten! Ihre Meldung fließt dennoch unverzüglich in unsere Arbeitsprozesse ein und wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung!

Für eine größere Ansicht bitte auf das entsprechende Bild klicken.

Kundendienstformular

WICHTIGER HINWEIS!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Beauftragung eines Kundendienstes einen verbindlichen Dienstleistungsauftrag darstellt und alle damit verbundenen Kosten (Anfahrt, Gerätemontage, Terminabsage, etc.) in Rechnung gestellt werden.

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