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Einmalige Abfrage zur korrekten Einordnung der Liegenschaft in Bezug auf den umlagefähigen Anteil der CO₂-Kosten
Damit wir Ihre Austauschdaten korrekt in unsere EDV übernehmen können, benötigen wir bei Rücksendung zwingend die vollständige Zählernummer, den Ausbaustand, das Ausbaudatum und die Geräteart (Kaltwasserzähler: KWZ, Warmwasserzähler: WWZ, Wärmemengenzähler: WMZ oder Haupt-Gesamtwasserzähler: HWZ) des ausgebauten Zählers. Weiterhin benötigen wir von dem neuen Zähler die vollständige Zählernummer, den Einbaustand, das Einbaudatum und das Eichjahr.
Notwendige Hinweise zur Selbst- und Zwischenablesung finden Sie unter dem Menü-Punkt: Service - Selbstablesung.