AKTUELLES
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten und bringt weitreichende Änderungen und Pflichten für Sie als Immobilienverwalter mit sich. Hiermit möchten wir Sie - als Ihr Messdienstleister - über die wichtigsten Eckpunkte informieren.
Was ist neu?
- gesetzlich definierter Übergang zu fernablesbaren Geräten
- Regelung zur monatlichen Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Geräten an den Mieter
- Pflicht zur Einführung interoperabler Geräte und Systeme
- verpflichtende Umsetzung neuer Datenschutz und Datensicherheitsanforderungen
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Änderungen, die es zu beachten gilt.
Was droht bei Nichteinhaltung?
- Mieter haben das Recht die Heizkostenabrechnung um 3 bis 6 Prozent zu kürzen
Wie können wir Ihnen helfen?
Auf die Änderungen der neuen HKVO sind wir bestens vorbereitet. Zögern Sie nicht! Nutzen Sie unsere Lösungen zu Ihrem Vorteil!
Unsere Lösungen:
- Prüfung Ihrer Liegenschaften und bei Bedarf Umsetzung der Fernablesbarkeit
- Wirtschaftlichkeitsanalyse der geforderten monatlichen Verbrauchsinformation
- Durchführung der Bereitstellung der monatlichen Verbrauchsinformation (separater Vertrag)
- Bereitstellung eines individuellen Dienstleistungsangebots
- v.a.m.
Sprechen Sie uns an! Wir begleiten Sie gern bei der Umsetzung der neuen HKVO.